· Pressemitteilung für Newssync

Rotkreuzkursbetrieb wieder aufgenommen

Kurse Erste Hilfe - KölnFoto: A. Zelck / DRK e.V.

Wir freuen uns wieder mit Erste Hilfe Ausbildungs- und Fortbildungskursen starten zu können.

Die ersten Termine stehen nun wieder zur Online-Anmeldung zur Verfügung. 

Hier gelangen Sie zur direkten Kursanmeldung:

Rotkreuzkurs Ausbildung (auch für Führerscheinanwärter)

Rotkreuzkurs Fortbildung

Erste Hilfe am Kind

Bitte informieren Sie sich hier über die Kursarten und aktuellen Regelungen.

Bei Fragen zu Inhouse-Schulungen, Erste Hilfe Schulungen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder, Erste Hilfe am Kind u. v. m. richten Sie Ihre Anfrage bitte idealerweise per E-Mail an ✉ ausbildung@drkpirna.de.

Wir freuen uns darauf, Sie zu gegebener Zeit wieder in einem unserer Kurse begrüßen zu dürfen!

Gemäß der aktuellen  sächsische Corona-Notfall-Verordnung finden alle unsere Kurse ab dem 17.01.2022 unter folgenden Vorraussetzungen wieder statt:
Ab 07.02.2022 - Füralle Teilnehmer:innen gilt die 3G-Regel (Geimpft, Genesen oder Getestet).

als Genesen gilt:

  • eine Person 14 Tage nach einer nachgewiesenen Infektion bis max. 6 Monate.
  • der Nachweis erfolgt durch einen positiven PCR-Test oder einen genesenen Nachweis und einem amtlichen Ausweisdokument

als Geimpft gilt:

  • wer vollständig gegen das Coronavirus Geimpft wurde, also 14 Tage nach der 2. Impfung
  • der Nachweis erfolgt mittels digitalem oder analogem Impfnachweisdokument und einem amtlichen Ausweisdokument

Der Impf- oder Genesenen Nachweis kann durch einen negativen Schnelltest (nicht älter als 24h) ersetzt werden, wenn:

  • die Person das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
  • für Person die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO) unterliegen. Dies ist mit einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen.

Zusätzlich benötigen wir von allen Teilnehmern einen tagesaktuellen Negativ-Testnachweis.


FFP2-Maskenpflicht für unsere Lehrveranstaltungen

Gem. der SächsCoronaNotVO besteht in Innenräumen eine FFP2-Maskenpflicht. Dies gilt auch für unsere Schulungseinrichtungen. Eine geeignete FFP2 (oder gleichwertige) - Maske ist von Ihnen mitzubringen. (Nach Lehrgangsbeginn, darf die medizinische Maske am Platz abgenommen werden sofern die 1,5m Mindestabstand vor Ort eingehalten werden können und die Impf-, Genesenen- oder Testnachweise vom Kursleiter:in kontrolliert worden sind. Beim Verlassen des eigenen Platzes (z. B. in Pausen oder bei praktischen Übungen) ist die Maske selbstständig wieder aufzusetzen.)