Für die betriebliche Aus- und Fortbildung benötigen wir zur Abrechnung mit den Berufsgenossenschaften folgendes Formular am Lehrgangstag im Original, welches Sie hier herunterladen können:
Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen.
In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.
Nur bei folgenden Berufsgenossenschaften muss eine Kostenübernahme vorab beantragt werden: