Die PSNV ist ein Fachbereich im Fachdienst Bereitschaft und umfasst alle psychosozialen Maßnahmen im Vorfeld von Ereignissen, während besonderer Ereignisse und im Nachgang zum Geschehen. Die PSNV wird Unterteilt in die PSNV – B für Betroffene, also Mitbürgerinnen und Mitbürger die ein Ereignis als Zivilpersonen erlebt haben und der PSNV – E für Einsatzkräfte, die gezielt immer wieder zu derartigen Einsätzen entsendet werden könnten.
PSNV-B
Die PSNV – B umfasst die Basisnotfallnachsorge als Grundschulung, die Einsatzkräfte befähigt angemessen mit Mitmenschen umzugehen, die unter den Eindrücken eines Ereignisses leiden und die Krisenintervention, bei der sich fachausgebildete Kräfte individuell um Betroffene kümmern können.
Die Basisnotfallnachsorge umfasst Maßnahmen, die die Einsatzkräfte bei größeren Schadenslagen anwenden / anbieten, um zu eruieren, ob die Betroffenen weitergehende Unterstützung im akuten Geschehen benötigen oder soweit orientiert und selbstwirksam sind, dass sie in der Situation selber klarkommen. Die Basisnotfallnachsorge wird nicht als Einzelleistung angefordert um individuell zu betreuen, sondern erfolgt im Rahmen der Tätigkeit als Betreuungsgruppe z. B. auf einem Betreuungsplatz bei größeren Schadenslagen.
Einsatzkräfte mit der Fachausbildung Kriseninterventionshilfe sind in der Lage Betroffene in Folge von z. B. häuslichen Todesfällen, tödlichen Verkehrsunfällen, plötzlichen Säuglingstoden, bei Vermisstensuchen zur Betreuung der Angehörigen, zur Betreuung Angehöriger in Folge eines Suizides oder zur Begleitung der Polizei bei der Überbringung einer Todesnachricht zur anschließenden Angehörigenbetreuung und anderen Fällen mehr tätig zu werden.
PSNV-E
Die PSNV-E für Einsatzkräfte umfasst sämtliche Unterstützungsangebote zur Vorbereitung auf, Begleitung in und Nachbereitung von Einsätzen. Dieser Bereich wird auch Einsatzkräftenachsorge genannt.